Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgelts, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

Darunter fallen in erster Linie

  • Weihnachtsremuneration (WR) und
  • Urlaubszuschuss (UZ),

die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

  • Gewinnanteile,
  • Bilanzgeld,
  • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

Hinweis:

Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr bezogen. Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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