Weisung

Im öffentlichen Recht ist eine Weisung eine behördliche Anordnung, die eine übergeordnete Behörde einer nachgeordneten Stelle erteilt. Weisungen sind bindend. Damit ist sichergestellt, dass Behörden einheitlich und gesetzeskonform handeln.

Im Privatrecht kommen Weisungen häufig im Arbeitsrecht vor. Eine Vorgesetzte/ein Vorgesetzter erteilt einer dienstlich untergeordneten Person Weisungen, um z.B. geordnete Arbeitsabläufe sicherzustellen.

Weisungen müssen sowohl im öffentlichen als auch im privaten Recht gesetzeskonform sein.

Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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