Alttextilien

Als "Alttextilien" werden saubere tragfähige Wäsche- und Kleidungsstücke (Altkleider), Altschuhe, Bett- und Haushaltswäsche und Heimtextilien (wie Teppiche oder Matratzen) bezeichnet.

Altkleider sowie Altschuhe, Bett- und Haushaltswäsche können jederzeit in Sammelcontainern, die von karitativen Organisationen und privaten Unternehmen in Zusammenarbeit mit den Gemeinden aufgestellt werden, entsorgt werden. Mehrmals jährlich führen karitative Organisationen auch Altkleidersammlungen durch.

Sonstige Textilabfälle, die nicht wiederverwendet werden können, sind über die Restmüllsammlung zu entsorgen. Indem noch tragfähige Altkleider gesammelt und abgegeben werden, anstatt sie wegzuwerfen, wird nicht nur zum Schutz der Umwelt beigetragen, sondern auch bedürftigen Menschen geholfen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.