Übersiedlung mit dem eigenen Kraftfahrzeug
Wird bei einer Verlegung des Wohnsitzes von Österreich in ein neues Aufenthaltsland auch das in Österreich zugelassene Kraftfahrzeug mitgenommen, muss dieses in Österreich abgemeldet und im gewählten Aufenthaltsland neu zugelassen werden. Wie lange mit einem österreichischen Kennzeichen im neuen Aufenthaltsland gefahren werden kann, ist bei den dortigen Behörden zu erfragen, da die Zulassungsverfahren selbst in der EU nicht einheitlich geregelt sind.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.