Die Europäische Investitionsbank

Die Europäische Investitionsbank befindet sich im gemeinsamen Besitz der EU-Mitgliedstaaten. Sie leiht Geld auf Kapitalmärkten und stellt es zu günstigen Konditionen für Projekte zur Verfügung, die im Interesse der EU liegen. Etwa 90 Prozent der Darlehen werden innerhalb der EU vergeben.

Die Europäische Investitionsbank bietet u.a.:

  • Darlehen: etwa 90 Prozent der gesamten Mittelverpflichtungen. Diese werden für tragfähige Investitionsprogramme oder Projekte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor gewährt. Empfängerinnen/Empfänger von Darlehen können große Unternehmen, Kommunen sowie kleine und mittlere Unternehmen sein.
  • Mittelbündelung: es werden Mittel aus anderen Quellen mobilisert – vor allem aus dem EU-Haushalt. Diese werden mit den Darlehen gebündelt, sodass ein vollständiges Finanzierungspaket entsteht.
  • Beratung und technische Hilfe: diese wird von einem Team von Wirtschaftsexpertinnen/Wirtschaftsexperten, Ingenieurinnen/Ingenieuren und Sektorspezialistinnen/Sektorspezialisten ergänzend zu den Finanzierungsfazilitäten der EIB bereitgestellt.

Europäische Investitionsbank (EIB)

Rechtsgrundlagen

Artikel 308 AEUV

Letzte Aktualisierung: 10.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.