Erkennen und Vermeiden von Internetabzocke

Vorsicht ist stets bei vermeintlichen "Gratis"-Angeboten und Gewinnspielen geboten. Die Internet Ombudsstelle führt eine Watchlist, auf der alle der Ombudsstelle bekannten Internet-Abzockeseiten aufgelistet sind.

Die folgenden Kriterien deuten darauf hin, dass es sich bei einem "Gratis"-Angebot höchstwahrscheinlich um eine Abzockeseite handelt:

  • Aus dem Angebot geht nicht hervor, worin die Leistung eigentlich besteht – keine nähere Beschreibung des Angebots 
  • Informationen über Kosten sind nur schwer bis gar nicht zu finden
  • Persönliche Daten müssen eingegeben werden (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum etc.)
  • Viele Abzockeseiten locken mit Gewinnspielen, damit sich Konsumentinnen/Konsumenten registrieren
Tipp:
  • Lesen Sie, insbesondere wenn Sie von einer kostenlosen Leistung ausgehen, immer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Anbieterin/des Anbieters, bevor Sie diese bestätigen!
  • Kontrollieren Sie zur Sicherheit Seitenleiste und Fußnoten auf allfällige Kosten, bevor Sie persönliche Daten angeben.
  • Geben Sie keine Daten an, wenn Sie nicht sicher sind, ob es sich um eine seriöse Seite handelt.
Letzte Aktualisierung: 06.08.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.