Vorarlberg
Die zuständige Stelle für Kinderkrippen im Land Vorarlberg ist:
- Amt der Vorarlberger Landesregierung
Abteilung Elementarpädagogik, Schule und Gesellschaft
Landhaus, 6901 Bregenz
Telefon: +43 5574 511 22105
E-Mail: bildung.gesellschaft@vorarlberg.at
In Kleinkinderbetreuungseinrichtungen werden überwiegend Kinder ab eineinhalb Jahren betreut. Die meisten Kinder wechseln mit vier Jahren in den Kindergarten. Es gibt aber auch Einrichtungen, in denen Kinder bis ins Schulalter betreut werden.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.