Fahrlässigkeit

Fahrlässigkeit ist die Außerachtlassung der gehörigen Sorgfalt. Sie ist neben dem Vorsatz eine Art des Verschuldens. Im Gegensatz zum Vorsatz will aber jemand, der fahrlässig handelt, keinen "Erfolg" (z.B. den Eintritt eines Schadens) verursachen.

Je nach dem Grad der Sorglosigkeit wird grobe und leichte Fahrlässigkeit unterschieden. Diese Unterscheidung spielt beispielsweise bei der Berechnung von Schadenersatzansprüchen eine wichtige Rolle.

Leicht fahrlässig ist ein Verhalten, wenn auch einem sorgfältigen Menschen ein solcher Fehler gelegentlich passiert. In diesen Fällen ist ein Schadenseintritt meist nicht so leicht vorhersehbar; auch einem durchschnittlich aufmerksamen Menschen könnte ein derartiger Fehler passieren.

Beispiel:

Jemand fährt wegen einer Sichtbehinderung durch die tiefstehende Sonne auf ein anderes Fahrzeug auf.

Grob fahrlässig ist ein Verhalten, wenn der Fehler einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde.

Beispiel:

Jemand fährt mit einem Fahrzeug obwohl sie/er weiß, dass die Bremsen defekt sind.

Achtung:

Die Abgrenzung von grober und leichter Fahrlässigkeit ist äußerst schwierig. Eine definitive Beurteilung des Verschuldensgrades erfolgt in den meisten Fällen erst bei Gericht.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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