Israelitische Religionsgesellschaft – Eintritt
Allgemeine Informationen
Eintritt einer jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft:
Die Aufnahme in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einem persönlichen Gespräch mit dem Oberrabbiner der Kultusgemeinde verbunden.
Voraussetzungen
- Ausgefülltes und selbst unterschriebenes Antragsformular
- Hauptwohnsitz in Österreich (die österreichische Staatsbürgerschaft ist nicht notwendig)
- Persönliche Dokumente im Original:
- Bestätigung der Meldung
- Ishur Yahadut – anerkannte Rabbinatsbestätigung des jüdischen Status
- Optional:
- Heiratsurkunde/Ketuba
- Scheidungsbestätigung des Beit Din
Die Israelitische Kultusgemeinde in Wien erteilt Ihnen genaue Auskünfte darüber, welche Papiere und Unterlagen für den Eintritt in die Religionsgesellschaft mitzubringen sind.
Zusätzliche Informationen
Der Eintritt einer nicht-jüdischen Person in die Israelitische Religionsgesellschaft ist mit einer längeren Vorbereitungszeit von ein bis zwei Jahren verbunden.
Personen, die in die Israelitische Religionsgesellschaft aufgenommen werden wollen, wird von Seiten der Kultusgemeinde empfohlen, zuerst schriftlich Kontakt aufzunehmen. Das Schreiben an die Kultusgemeinde soll eine Vorstellung der Person sowie eine Begründung enthalten, warum diejenige Person dieser Religionsgesellschaft beitreten möchte.
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.