Mehrheitswahlrecht
Grundsätzlich gibt es zwei Systeme, um bei einer Wahl zu ermitteln, wie viele Mandate (Sitze im Parlament) die zur Wahl antretenden Parteien erhalten: das Verhältniswahlrecht und das Mehrheitswahlrecht.
Beim Mehrheitswahlsystem werden im Gegensatz zum Verhältniswahlsystem die Mandate nicht verhältnismäßig nach dem Stimmenanteil der Parteien vergeben. Stattdessen steht in jedem Wahlkreis nur eine Kandidatin/ein Kandidat pro Partei zur Wahl und diejenige/derjenige mit den meisten Stimmen erhält das Mandat. Die Stimmen, die für die Kandidatinnen/die Kandidaten der anderen Parteien abgegeben wurden, verfallen. Dieses Prinzip wird als "winner-takes-all-Prinzip" bezeichnet. Es kommt beispielsweise bei der Wahl des Präsidenten der Vereinigten Staaten durch Wahlmänner zum Einsatz.
In Österreich werden die Parlamente, die Gemeinderäte und die österreichischen Mitglieder des Europäischen Parlaments nicht nach dem Mehrheitswahlrecht, sondern nach dem Verhältniswahlrecht gewählt.
Weitere Informationen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.