Kreditkarte mit PIN-Code

Der Kreditkartenanbieter card complete hat seine Kreditkarten auf die PIN-Code Eingabe umgestellt. Mit der sogenannten PIN-First-Karte erfolgt die Bestätigung der Zahlung mittels Eingabe eines vierstelligen PIN-Codes durch die Karteninhaberin/den Karteninhaber. Die bislang erforderliche Unterschrift wird dadurch komplett ersetzt. Der PIN-Code kann durch die Karteninhaberin/den Karteninhaber auch frei gewählt und festgelegt werden. Dieser Wunsch-PIN muss beim Kreditkartenanbieter card complete aktiviert werden.

In jedem Geschäft, in dem die notwendige Vorrichtung zur Bezahlung mittels PIN-Code vorhanden ist, wird diese Variante bevorzugt. Überall, wo eine solche Vorrichtung fehlt, kann weiterhin eine Unterschrift von der Karteninhaberin/dem Karteninhaber verlangt werden.

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.