Altkatholische Kirche Österreichs – Eintritt und Übertritt
Allgemeine Informationen
Den Eintrittswunsch in die Altkatholische Kirche Österreichs geben Sie bitte Ihrer zuständigen Pfarrgemeinde bekannt.
Verfahrensablauf
Vor Ort wird eine Beitrittserklärung ausgefüllt und mit der Unterschrift der Eintretenden/des Eintretenden bestätigt. Auf der Rückseite des Taufscheins wird der Eintritt in die Altkatholische Kirche Österreichs mit Stempel und Datum vermerkt.
Erforderliche Unterlagen
- Persönliche Dokumente im Original: z.B.
- Bestätigung der Meldung im Original
- Taufschein bzw. Beitrittserklärung der vorhergehenden Religionsgemeinschaft mit Austrittserklärung der zuständigen staatlichen Behörde
Zusätzliche Informationen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.