Altkatholische Kirche Österreichs – Eintritt und Übertritt 

Allgemeine Informationen

Den Eintrittswunsch in die Altkatholische Kirche Österreichs geben Sie bitte Ihrer zuständigen Pfarrgemeinde bekannt.

Verfahrensablauf

Vor Ort wird eine Beitrittserklärung ausgefüllt und mit der Unterschrift der Eintretenden/des Eintretenden bestätigt. Auf der Rückseite des Taufscheins wird der Eintritt in die Altkatholische Kirche Österreichs mit Stempel und Datum vermerkt.

Erforderliche Unterlagen

Zusätzliche Informationen

Auf den Seiten der Altkatholischen Kirche Österreichs können Sie nach der für Sie zuständigen Gemeinde suchen bzw. auch ein Beitrittsformular abrufen.

Weiterführende Links

Altkatholische Kirche Österreichs

Letzte Aktualisierung: 10.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.