Universitäts-Ferienkalender

Das Studienjahr beginnt am 1. Oktober und endet am 30. September des Folgejahres. Es ist in das Wintersemester (beginnend am 1. Oktober) und das Sommersemester (beginnend am 1. März) unterteilt.

Die Sommerferien dauern in der Regel drei Monate und erstrecken sich auf die Monate Juli, August und September. In den Ferien finden außer Sommerhochschulen, Universitätslehrgängen, Exkursionen und Praktika keine Lehrveranstaltungen statt.

Folgende Tage sind neben Ferien, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen während des Studienjahres frei:

  • ein Tag vor und nach Pfingsten,
  • der 2. November (Allerseelen),
  • eventuell der Tag des Landespatrons des Bundeslandes, in dem sich die Universität befindet,
  • ein vom Rektorat zu bestimmender Tag (Rektorstag).
Hinweis:

Sowohl der Beginn des Semesters als auch die Weihnachts-, Semester- und Osterferien werden von jeder Universität selbst festgelegt.

Letzte Aktualisierung: 27.10.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.