Amtsverteidigung
Wählt der Beschuldigte oder Angeklagte trotz Aufforderung durch das Gericht in Fällen der notwendigen Verteidigung keinen Wahlverteidiger, obwohl ihm beispielsweise wegen Vorhandensein eines ausreichenden Vermögens ein Verfahrenshilfeanwalt nicht zusteht, bestellt das Gericht für ihn einen Amtsverteidiger. Die Kosten dafür muss der Beschuldigte oder Angeklagte selbst tragen.
Mit dem Einschreiten eines gewählten Verteidigers zu jeglichem Zeitpunkt erlischt die Amtsverteidigung.
Rechtsgrundlagen
Strafprozessordnung (StPO)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.