Namensänderung: ORF-Beitrag (ehemalige GIS)

Hinweis:

Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)

Wenn Sie an Ihrem Hauptwohnsitz für die Zahlung des ORF-Beitrags verantwortlich sind, genügt es, die Änderung des Namens, der Adresse oder Zahlweise der ORF-Beitrags Service GmbH (ehemalsige GIS) zu melden.

Detaillierte Informationen zum ORF-Beitrag  finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Änderung (OBS)

Letzte Aktualisierung: 01.01.2024
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.