Gewerbe im EU/EWR-Raum
- Allgemeines zum Gewerbe im EU-Raum bzw. EWR (USP)
- Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Staaten und der Schweiz (USP)
- Anerkennungsverfahren (USP)
- Gleichhaltungsverfahren (USP)
- Dienstleistungsanzeige (USP)
- EWR-Bescheinigungen (USP)
- SERVICE: Online-Ratgeber und -Rechner
Aktuelle Informationen über Gewerbe im EU-Raum bzw. EWR, Berufsqualifikationen aus anderen EU/EWR-Staaten und der Schweiz, Dienstleistungsanzeige, EWR-Bescheinigungen etc.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.