Unterstützungen und Förderungen für Lehrlinge

Neben dem Lehrlingseinkommen, das von den ausbildenden Unternehmen zu zahlen ist, können Lehrlinge zur Bedeckung ihrer Ausgaben (Lebenserhaltungskosten, Fahrt zur Ausbildungsstätte, evtl. Unterkunft, Weiterbildungen etc.) eine Reihe von Unterstützungen und Förderungen auf Bundes- und Landesebene beantragen.

Unter anderem gibt es Beihilfen, geförderte Weiterbildungskurse und Gratis-Jahreskarten für die öffentlichen Verkehrsmittel. Unter den folgenden Internetadressen können ausführliche Informationen darüber, welche Förderungen infrage kommen und wie diese zu beantragen sind, eingeholt werden:

Förderungsmöglichkeiten für Lehrstellensuchende und Lehrlinge auf Bundesebene

Auch auf Landesebene gibt es verschiedene Förderungen und Unterstützungen, die Lehrstellensuchende und Lehrlinge nutzen können:

Burgenland

Kärnten

Niederösterreich

Oberösterreich

Salzburg

Steiermark

Tirol

Vorarlberg

Wien

  • Bildungskonto Wien (waff)
    Mit dem Bildungskonto unterstützt der waff berufsbezogene Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von arbeitslosen und beschäftigten Wienerinnen und Wienern.
  • Bildungsbonus Wien (waff)
    Der Bildungsbonus ist eine Leistung des waff, speziell für Absolventinnen/Absolventen einer Lehre. Unterstützt werden berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.