Hilfsangebote bei Gewalt gegen Frauen und Mädchen
In Österreich gibt es ein dichtes Netz an Hilfsangeboten für Betroffene von geschlechtsspezifischer Gewalt.
Wenn Sie selbst betroffen sind oder sich Sorgen um jemanden machen:
Sprechen Sie mit einer Vertrauensperson und nutzen Sie professionelle Hilfsangebote. Sie sind nicht alleine!
Bei akuter Gefahr sollten Sie die Polizei verständigen (Notruf 133).
Einen Überblick über Hilfsangebote in ganz Österreich finden Sie auf der Website hilfsangebote-bei-gewalt-gegen-frauen.at (BMFWF).
Die Frauenhelpline (AÖF) gibt Ihnen 24/7 Auskunft, welches Hilfsangebot für Sie am besten passt: Telefonnummer 0800 222 555.
24/7 Erst- und Krisenberatung
Die Frauenhelpline gegen Gewalt (AÖF) ist als Erst- und Krisenberatung 24/7 österreichweit und kostenlos erreichbar.
Je nach Bedarf verweist sie Betroffene an die passende Einrichtung weiter – etwa an ein Gewaltschutzzentrum, eine Schutzunterkunft oder eine Frauen- und Mädchenberatungsstelle.
Spezifische Beratungs- und Unterstützungsangebote
- Gewaltschutzzentren beraten und begleiten Betroffene von häuslicher Gewalt, Gewalt im privaten Umfeld oder Stalking, unterstützen bei Polizei, Gericht und Behörden und klären über rechtliche Aspekte auf. Zentrales Ziel ist die Herstellung von Schutz und Sicherheit.
- Frauenhäuser und andere Schutzunterkünfte bieten Frauen und ihren Kindern, die akut bedroht sind oder Gewalt erlebt haben, einen sicheren Aufenthaltsort sowie intensive Betreuung und Unterstützung.
- Spezialisierte Frauenberatungsstellen bei sexueller Gewalt unterstützen Frauen und Mädchen, die sexuelle Gewalt erlebt haben oder davon bedroht sind. Die Beratung ist vertraulich und kostenlos.
- Frauen- und Mädchenberatungsstellen beraten zu Gewalt, Beziehungs- und Familienkonflikten, Trennung, psychischer Belastung, finanziellen Sorgen und vielen weiteren Themen und helfen Frauen dabei, mehr Selbstbestimmung zu gewinnen.
Die unterschiedlichen Einrichtungen arbeiten zusammen und vernetzen sich, um Betroffene bestmöglich zu schützen und zu stärken.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.