Förderungen für Kunstschaffende Burgenland
Allgemeine Informationen
Im Bereich der Kulturförderung (Land Burgenland) vergibt das Land Burgenland Förderungen, Stipendien, Preise und veranstaltet Wettbewerbe rund um
- (Zeitgenössische) Kunst und Kultur
- Architektur
- Mobilität burgenländischer Künstlerinnen/Künstler
- Bibliotheken
- Wissenschaftliche Arbeiten
- Literatur
- Kulturhäuser
- Erinnerungs- und Gedenkkultur
- Notfallfonds für freischaffende Künstlerinnen/ Künstler
- Wissenschaft
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
Gesetz vom 4. Dezember 1980 zur Förderung der kulturellen Tätigkeit (Burgenländisches Kulturförderungsgesetz)
Zum Formular
Ein Förderansuchen zur Orientierungshilfe wird Ihnen vom Amt der Burgenländischen Landesregierung zum Download angeboten.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.