Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer
Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung bedeutet also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.
Die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer bieten Information, Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, wenn die glaubhaft gemachte Diskriminierung im Zusammenhang mit landesrechtlichen Regelungen steht.
Kontakt
Weiterführende Links
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes (GAW) und ihre Regionalbüros in den Bundesländern sind für Diskriminierungen im unmittelbaren Zusammenhang mit bundesrechtlichen Regelungen zuständig.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Bundeskanzleramt
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.