Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer

Antidiskriminierung bedeutet Gleichbehandlung. Antidiskriminierung bedeutet also, dass kein Mensch wegen einer persönlichen Eigenschaft ungerechtfertigt benachteiligt oder ungleich behandelt werden darf.

Die Antidiskriminierungsstellen der Bundesländer bieten Information, Beratung und Unterstützung für betroffene Personen, wenn die glaubhaft gemachte Diskriminierung im Zusammenhang mit landesrechtlichen Regelungen steht.

Kontakt

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundes (GAW) und ihre Regionalbüros in den Bundesländern sind für Diskriminierungen im unmittelbaren Zusammenhang mit bundesrechtlichen Regelungen zuständig.

Letzte Aktualisierung: 12.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • oesterreich.gv.at-Redaktion
  • Bundeskanzleramt

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.