Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung

Allgemeine Informationen

Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.

Voraussetzungen

Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die

  • ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
  • einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen

Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:

  • die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
  • es muss eine soziale Notlage bestehen.

Zuständige Stelle

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.