Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
Allgemeine Informationen
Zusätzlich zur finanziellen Hilfe durch andere Kostenträger kann für bestimmte Ausgaben eine Förderung aus dem Unterstützungsfonds gewährt werden.
Voraussetzungen
Zuwendungen können Menschen mit Behinderungen erhalten, die
- ihren ständigen Aufenthalt in Österreich haben und
- einen Grad der Behinderung von mindestens 50 Prozent glaubhaft machen
Zusätzliche Voraussetzungen sind u.a.:
- die Ausgaben müssen aufgrund einer Behinderung entstehen und
- es muss eine soziale Notlage bestehen.
Zuständige Stelle
Rechtsgrundlagen
§§ 22 bis 33 Bundesbehindertengesetz (BBG)
Zum Formular
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.