Standesamt

Sinnverwandter Begriff: Personenstandsbehörde

Standesämter sind Behörden, die Personenstandsfälle (Geburt, Ehe, Eingetragene Partnerschaft, Tod) behandeln und dafür früher die Personenstandsbücher (z.B. Geburtenbuch, Ehebuch etc.) führten.

Seit 1. November 2014 werden alle wesentlichen Daten zu einer Person wie Geburt, Verehelichung, Sterbefall etc. im Zentralen Personenstandsregister (ZPR) zusammengefasst. Das ZPR löst damit die Personenstandsbücher ab. Die im ZPR enthaltenen Daten sind bundesweit für alle Standesämter verfügbar.

Personenstandsbehörden sind:

Letzte Aktualisierung: 24.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.