Finanzielle Unterstützungen für Arbeitsuchende

Achtung:

Diese Regelungen gelten auch für EU-Bürgerinnen/EU-Bürger in Österreich.

Arbeitslosengeld

Um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben, muss die Anwartschaft (das ist das Mindesterfordernis an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung in einem vorgegebenen Zeitraum) erfüllt sein.

Im Allgemeinen werden bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes 52 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten zwei Jahre benötigt.

Für Jugendliche unter 25 Jahren gilt jedoch, dass bei der ersten Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes bereits insgesamt 26 Wochen arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung ausreichen, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu begründen.

Weitere finanzielle Leistungen

Hat eine Person Arbeitslosengeld bezogen und dabei die mögliche Anspruchsdauer ausgeschöpft, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Notstandshilfe.

Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at detaillierte Informationen zu Unterstützungen des Arbeitsmarktservice (AMS) für Arbeitsuchende.

Rechtsgrundlagen

 §§ 14, 33 bis 38 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.