Leistungen der Sozialversicherungsträger

Das Leistungsangebot umfasst folgende Bereiche:

Pensionsversicherung

Krankenversicherung

  • Vorsorge
    • Vorsorge-(Gesunden-)Untersuchung
    • Jugendlichenuntersuchung
    • Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen (Kostenanteil mit dem Familienlastenausgleichsfonds, kurz FLAF)
  • Krankheit
    • Krankenbehandlung (ärztliche Hilfe, Heilmittel und Heilbehelfe sowie der ärztlichen Hilfe gleichgestellte Leistungen, zum Beispiel Psychotherapie, klinische Psychologie, Physiotherapie)
    • Medizinische Hauskrankenpflege
    • Anstaltspflege
  • Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
    • Krankengeld bzw. Unterstützungsleistung
    • Wiedereingliederungsgeld nach langem Krankenstand
  • Geminderte Arbeitsfähigkeit
  • Mutterschaft
    • Wochengeld
    • Ärztlicher Beistand
    • Hebammenbeistand
    • Heilmittel und Heilbehelfe
    • Spitalspflege
    • Betriebshilfe
  • Zahnbehandlung, Hilfe bei körperlichen Gebrechen
    • Zahnbehandlung, Zahnersatz, kieferorthopädische Behandlung
    • Hilfe bei körperlichen Gebrechen (Hilfsmittel)
    • Medizinische Maßnahmen der Rehabilitation
    • Maßnahmen der Gesundheitsförderung (allgemeine Beratung und Aufklärung über Verhütung von Krankheiten und Unfällen)
  • Maßnahmen zur Festigung der Gesundheit, Krankheitsverhütung (freiwillige Leistungen)
    • Kuraufenthalte und Zuschüsse zu solchen
    • Maßnahmen zur Bekämpfung von Volkskrankheiten und Zahnfäule
    • Gesundheitliche Erziehung der Versicherten und ihrer Angehörigen

Unfallversicherung

  • Unfallheilbehandlung
  • Erste Hilfe bei Arbeitsunfällen
  • Rentenleistung (Entschädigung nach Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten)
  • Rehabilitation
  • Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
  • Arbeitsmedizinische Betreuung
Letzte Aktualisierung: 13.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.