Haltung von Hunden im Freien

Ein Hund darf nur dann im Freien gehalten werden, wenn Alter, Rasse und Gesundheitszustand dies erlauben. Dem Hund muss Gelegenheit gegeben werden, sich an die Witterungsverhältnisse anzupassen.

Neben einer Schutzhütte muss dem Hund auch ein witterungsgeschützter, schattiger, wärmegedämmter Liegeplatz zur Verfügung stehen.

Die Schutzhütte muss

  • aus wärmedämmendem Material bestehen,
  • einen der Wetterseite abgewandten Zugang haben,
  • über eine für den Hund geeignete Unterlage verfügen,
  • trocken und sauber gehalten werden,
  • so bemessen sein, dass 
    • der Hund sich darin verhaltensgerecht bewegen kann und
    • den Innenraum mit seiner Körperwärme warm halten kann, wenn die Schutzhütte nicht beheizbar ist.

Werden Hunde im Freien in Gruppen gehalten, müssen die Schutzhütten und Liegeplätze so dimensioniert und in so großer Zahl vorhanden sein, dass alle Tiere der Gruppe sie gleichzeitig konfliktfrei nützen können.

Rechtsquellen

Letzte Aktualisierung: 23.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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