Jehovas Zeugen in Österreich – Eintritt
Mitglied der Religionsgemeinschaft Jehovas Zeugen werden Gläubige durch vollständiges Untertauchen in Wasser, unter Beistand eines dazu bevollmächtigten Täufers. Voraussetzung dafür ist das Studium der Grundlehren der Bibel und die Zulassung zur Taufe durch die Ältesten der Versammlung. Auf Wunsch wird von der Religionsgemeinschaft eine Beitrittsbestätigung ausgestellt (z.B. für eine Eintragung der Religionszugehörigkeit im Schulzeugnis).
Weiterführende Links
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.