Allgemeines zum Schuldenregulierungsverfahren
Seit 1995 können überschuldete Privatpersonen, also natürliche Personen, die kein Unternehmen betreiben, in Österreich ein gerichtliches Schuldenregulierungsverfahren beantragen. Umgangssprachlich wird dieses Verfahren auch Privatkonkurs genannt.
Ziel des Schuldenregulierungsverfahrens ist es, redlichen Schuldnerinnen/Schuldnern unter Berücksichtigung ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit eine realistische Chance auf einen wirtschaftlichen Neubeginn zu ermöglichen.
Häufige Ursachen von Überschuldung
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fehlender Überblick über Einnahmen und Ausgaben
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Überschätzung der eigenen Finanzkraft
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niedriges oder schwankendes Haushaltseinkommen
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bargeldloses Konsumverhalten
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Verpflichtungen aus Bürgschaften
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aggressive oder irreführende Werbung
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unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Krankheit, Unfall, Trennung, Todesfall)
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Suchtverhalten oder kriminelle Handlungen
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rechtlich komplexe oder unklare Situationen
Weiterführende Links
- Broschüre "Ausweg gesucht - Schulden und Privatkonkurs" (BMASGPK)
- Überschuldung und Privatkonkurs (AK)
- Verschuldung (BMASGPK)
- Schuldenberatung
Rechtsgrundlagen
Insolvenzordnung (IO)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.