Schadenersatzrecht

Das Schadenersatzrecht regelt, unter welchen Voraussetzungen jemand von einer anderen Person Ersatz für einen Schaden bekommt. 

Für eine Ersatzpflicht müssen es bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
Der Schaden muss von einer anderen Person (Schädigerin/Schädiger) verursacht werden. Diese Person muss sich auch anders verhalten, wie sie sich hätte verhalten sollen, d.h. sie muss rechtswidrig und schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) handeln.

Die Schädigerin/der Schädiger haftet also für ihr/sein Verschulden. Deshalb spricht man von Verschuldenshaftung. Schadenersatzpflicht kommt u.a. in Frage, wenn jemand ein Delikt begeht (z.B. Körperverletzung) oder einen Vertrag nicht einhält.

Im Gegensatz dazu besteht in manchen Fällen eine verschuldensunabhängige Haftung. Die Halterin/der Halter eines Kraftfahrzeugs trifft beispielsweise eine Gefährdungshaftung: Sie/er haftet für Schäden schon allein dadurch, dass sie/er durch das Betreiben eines Kraftfahrzeugs für andere an sich gefährliche Handlungen ausführt.

Letzte Aktualisierung: 01.08.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

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