Zulassung zum Studium (EWR, Schweiz)
Für die Aufnahme von EWR-Bürgerinnen/EWR-Bürgern bzw. Schweizerinnen/Schweizern als ordentliche Studierende an den Universitäten Österreichs müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Nachweis der Hochschulreife,
- Deutschkenntnisse: Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben die Kenntnis der deutschen Sprache schon bei der Zulassung nachzuweisen (in der Regel ist das Niveau B2 ausreichend),
- positive Absolvierung des Aufnahmeverfahrens.
Um Missverständnisse bei mündlichen Auskünften zu vermeiden, sollten Studentinnen/Studenten Anfragen bei Behörden (z.B. Arbeitsmarktservice), Fragen rund um den Aufenthaltstitel sowie Anfragen an Hochschulen stets schriftlich stellen.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.