Außergewöhnliche Belastungen bei der Einkommensteuer

Wenn die/der Steuerpflichtige oder die jeweilige Partnerin/der jeweilige Partner für ein Kind mit Behinderungen den Kinderabsetzbetrag erhält, steht je nach Grad der Behinderung ein pauschaler Freibetrag zu.

Bei einem Kind mit einer Behinderung von mindestens 25 Prozent ohne erhöhte Familienbeihilfe steht ein pauschaler Freibetrag je nach Grad der Behinderung zu, wenn kein Pflegegeld bezogen wird.

Tipp:

Anstelle dieses Pauschalbetrags können aber auch die tatsächlichen Aufwendungen aus dem Titel der Behinderung des Kindes bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden.

Bei einer Behinderung ab 50 Prozent steht erhöhte Familienbeihilfe zu und es kann ein pauschaler Freibetrag ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten in Höhe von 262 Euro monatlich berücksichtigt werden, vermindert um die Summe der pflegebedingten Geldleistungen.

Hinweis:

Wenn pflegebedingte Geldleistungen (Pflegegeld) bezogen werden, wird der Freibetrag um diese vermindert.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.