Allgemeines zur finanziellen Unterstützung
Allgemeine Informationen
Es gibt zahlreiche finanzielle Hilfen, um den durch die Betreuung eines Kindes mit Behinderungen entstehenden Mehraufwand für die betroffenen Familien möglichst niedrig zu halten.
Zuständige Stelle
- Die zuständige Krankenversicherung
- Medizinische Maßnahmen (z.B. Medikamente, Untersuchungen, Behandlungen und Heilbehelfe)
- Die zuständige Pensionsversicherung und die jeweilige Landesregierung
- Ankauf von Hilfsmitteln zur sozialen Rehabilitation
- Wohnungsumbau
- Andere notwendigen Maßnahmen (soziale Dienste)
- Das Bundeskanzleramt – Sektion Familien und Jugend (BKA)
- Aus dem Familienhärteausgleich (BKA)
- Das Sozialministeriumservice und seine Landesstellen (SMS)
- Förderung aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung
- Private Vereinigungen
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.