Studienangebot und Zugangsbeschränkungen
Studienangebot
Grundsätzlich kann in Österreich zwischen folgenden Studienarten gewählt werden:
- Bachelorstudium (in der Regel sechs Semester/180 ECTS)
- Master-, Magisterstudium (in der Regel vier bzw. acht Semester/120 bzw. 240 ECTS)
- Doktorats-, PhD-Studium (in der Regel drei Jahre)
- Universitätslehrgang
- Außerordentliches Studium
Zugangsbeschränkungen
Zugangsbeschränkungen sind für folgende Studienrichtungen möglich:
- Architektur und Städteplanung
- Biologie und Biochemie (inkl. Ernährungswissenschaften)
- Informatik
- Pharmazie
- Wirtschaft
- Humanmedizin
- Zahnmedizin
- andere medizinische Studien
- Psychologie
- Veterinärmedizin
- Bachelor-Studien seit dem Studienjahr 2010/2011
- "Publizistik und Kommunikationswissenschaft" (Universität Wien)
- "Kommunikationswissenschaft" (Universität Salzburg)
- "Medien- und Kommunikationswissenschaften" (Universität Klagenfurt)
- in besonders stark nachgefragten Studien gemäß § 14h UG
In den künstlerischen Studien an den Universitäten muss die Eignung durch Absolvierung einer Zulassungsprüfung nachgewiesen werden. Für das Studium der Sportwissenschaft und das Lehramtsstudium mit dem Unterrichtsfach "Bewegung und Sport" muss die körperlich-motorische Eignung nachgewiesen werden. Für das Lehramt an Schulen bzw. Berufstätigkeiten an elementarpädagogischen Bildungseinrichtungen muss die Eignung nachgewiesen werden.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.