Reisepass

Der Reisepass ist ein Dokument und muss bei Reisen ins Ausland mitgeführt werden. Er dient als Nachweis der Staatsangehörigkeit und der Identität. Im Inland gilt der Reisepass (neben anderen Dokumenten) als amtlicher Lichtbildausweis. Bei Reisen innerhalb der EU kann statt eines Reisepasses auch ein gültiger Personalausweis verwendet werden.

Letzte Aktualisierung: 16.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.