Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können

Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer kann, solange sie/er die Rechte der Mitteilhaberinnen/Mitteilhaber nicht verletzt, ihren/seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.

Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
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  • Österreichische Notariatskammer

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.