Erben, die sich bei Liegenschaften nicht einigen können
Steht eine Liegenschaft im Miteigentum mehrerer Personen, kann, solange zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern Einvernehmen besteht, mit dieser beliebig verfahren werden. Jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer kann, solange sie/er die Rechte der Mitteilhaberinnen/Mitteilhaber nicht verletzt, ihren/seinen Anteil unabhängig verpfänden, vermachen oder veräußern.
Kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen den Miteigentümerinnen/Miteigentümern, was etwa die Nutzung der Liegenschaft oder gar deren Veräußerung angeht, so kann jede Miteigentümerin/jeder Miteigentümer eine sogenannte Teilungsklage bei Gericht einbringen.
- oesterreich.gv.at-Redaktion
- Österreichische Notariatskammer
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.