Schlichtung für Verbrauchergeschäfte
Diese Stelle vermittelt bei Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften. Sie leitet die Beschwerde an das betroffene Unternehmen weiter und versucht eine Lösung zu finden. Beide Seiten müssen zustimmen, um ein rechtswirksames Ergebnis zu erzielen. Das Verfahren ist kostenlos und freiwillig.
Kontakt
Name |
Kontaktdaten |
Informationen zur Ombudsstelle |
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Schlichtung für Verbrauchergeschäfte |
Flachgasse 30/2. OG Telefon: +43 1 890 63 11 |
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.