Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

Diese Stelle vermittelt bei Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften. Sie leitet die Beschwerde an das betroffene Unternehmen weiter und versucht eine Lösung zu finden. Beide Seiten müssen zustimmen, um ein rechtswirksames Ergebnis zu erzielen. Das Verfahren ist kostenlos und freiwillig.

Kontakt

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Kontaktdaten
Informationen zur Ombudsstelle 

Schlichtung für Verbrauchergeschäfte 

Flachgasse 30/2. OG
1150 Wien

Telefon: +43 1 890 63 11
E-Mail: office@verbraucherschlichtung.at

Informationen zur Schlichtung für Verbrauchergeschäfte

Letzte Aktualisierung: 01.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.