Gewaltschutzzentren

Gewaltschutzzentren unterstützen Menschen, die von häuslicher Gewalt, Gewalt im privaten Umfeld oder Stalking betroffen sind. Das wichtigste Ziel ist es, Betroffene zu schützen und deren Sicherheit zu erhöhen.

Das Angebot ist kostenlos, vertraulich und steht allen Menschen offen – unabhängig vom Alter, Geschlecht oder Aufenthaltsstatus. Beratungen sind in der Muttersprache oder mit Hilfe von Dolmetscherinnen/Dolmetschern möglich.

Betroffene können sich jederzeit selbst an ein Gewaltschutzzentrum wenden. Wenn die Polizei ein Betretungs- und Annäherungsverbot ausspricht, nimmt das Gewaltschutzzentrum von sich aus Kontakt mit der betroffenen Person auf.

In jedem Bundesland gibt es ein Gewaltschutzzentrum, in größeren Bundesländern zusätzlich Regionalstellen.

Die Gewaltschutzzentren

  • informieren über Rechte und Schutzmöglichkeiten,
  • helfen beim Ausfüllen von Anträgen und im Kontakt mit Behörden,
  • begleiten zu polizeilichen Einvernahmen,
  • bieten psychosoziale Unterstützung und rechtliche Begleitung im Gerichtsverfahren und
  • informieren über weiter (finanzielle) Unterstützungsmöglichkeiten.

Bei Bedarf vermitteln die Gewaltschutzzentren an passende Einrichtungen weiter (zum Beispiel Frauenhäuser, Frauen- und Familienberatungsstellen, Kinderschutzzentren).

Weiterführende Informationen

Letzte Aktualisierung: 13.05.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.