Checkliste Unterlagen und Dokumente in Österreich für Drittstaatsangehörige
Aktuelle Checkliste zu Unterlagen und Dokumenten für Drittstaatsangehörige.
Thema |
Detailinformationen |
Erledigt |
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| Aufenthaltstitel/Visum | Im Ausland müssen die erforderlichen Dokumente für die Beantragung eines Aufenthaltstitels oder eines Visums vorbereitet und im Zuge des Antrags vorgelegt werden. | |
| Reisepass | Drittstaatsangehörige brauchen für die Einreise, während des Aufenthalts und für die Ausreise grundsätzlich einen gültigen Reisepass (Passpflicht). Die Einreise ist nur möglich, wenn der Reisepass drei Monate über den geplanten Termin der Ausreise aus dem Schengen Raum hinaus gültig ist sowie innerhalb der letzten zehn Jahre ausgestellt wurde. | |
| Personaldokumente | Auch andere wichtige Personaldokumente (z.B. Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, ev. Urkunde über Adoption) sollten nach Österreich mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich. | |
| Unterlagen | Zeugnisse, Diplome, Arbeitsbestätigungen und Dienstzeugnisse sollten, sofern sie für die Jobsuche in Österreich oder für andere Zwecke benötigt werden, im Original mitgenommen werden. Eventuell ist eine Übersetzung der Dokumente erforderlich. | |
| Zeugnisse und Schulbesuchsbestätigungen der Kinder in englischer/deutscher Übersetzung helfen bei einer schnellen Einstufung in die richtige Schulstufe. |
Letzte Aktualisierung: 13.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.