Checkliste Kfz und Führerschein in Österreich für EU-Bürger* und Schweizer
Das Fahren mit ausländischen Kennzeichen ist bei Begründung eines Hauptwohnsitzes in Österreich maximal einen Monat lang erlaubt. Danach müssen österreichische Kennzeichentafeln verwendet werden, für die eine österreichische Zulassung benötigt wird.
| Übersiedlung mit eigenem Kfz | ||
| Thema | Detailinformationen | Erledigt |
| Überstellung | Zunächst muss das Kfz nach Österreich überstellt werden (z.B. mit einem ausländischen Überstellungskennzeichen). | |
| Führerschein | Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. | |
| Genehmigungsdatenbank | Bei importierten Fahrzeugen mit EU-Betriebserlaubnis müssen die Genehmigungsdaten in die Genehmigungsdatenbank eingetragen werden. | |
| Fahrzeugtypisierung | Hat das Fahrzeug keine EU-Betriebserlaubnis (grundsätzlich bei Betriebserlaubnis vor dem 1. Jänner 1996), muss es typisiert werden. | |
| Normverbrauchsabgabe (NoVA) | Wird ein Fahrzeug erstmals in Österreich zugelassen, muss die Normverbrauchsabgabe – NoVA (USP) bezahlt werden. | |
| Zulassung | Nach Eintragung in die Genehmigungsdatenbank bzw. Typisierung sowie Bezahlung der NoVA kann das Fahrzeug bei einer Zulassungsstelle einer Versicherung zugelassen werden. | |
| Straßenverkehrsregeln | Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht). | |
| Vignette | Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für NoVA bis 3,5 Tonnen). | |
| Übersiedlung ohne eigenes Kfz | ||
| Thema | Detailinformationen | Erledigt |
| Führerschein | Führerscheine, die in einem anderen EU-/EWR-Staat ausgestellt wurden, sind auch in Österreich gültig. Sie können aber freiwillig umgeschrieben werden. Schweizer Führerscheine müssen binnen sechs Monaten ab erstmaliger Wohnsitzgründung in Österreich umgeschrieben werden. Dafür muss keine praktische Fahrprüfung abgelegt werden. | |
| Straßenverkehrsregeln | Ausländische Verkehrsteilnehmerinnen/ausländische Verkehrsteilnehmer sollten sich mit den österreichischen Straßenverkehrsregeln vertraut machen (z.B. Winterreifenpflicht). | |
| Vignette | Die Nutzung von Autobahnen ist kostenpflichtig (Vignette für Kfz bis 3,5 Tonnen). | |
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.