Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers

Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.

Sie sind unter anderem befugt,

  • auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
  • Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 19.03.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.