Fischen in Niederösterreich – Rechte des Fischereiaufsehers
Fischereiaufseherinnen/Fischereiaufseher des Landes Niederösterreich müssen den Fischereischutz innerhalb des Fischereireviers, für das sie bestellt sind, wahrnehmen.
Sie sind unter anderem befugt,
- auf frischer Tat betretene Personen in bestimmten Fällen festzunehmen (z.B. wenn deren Identität nicht feststellbar ist) und
- Personen, die des Fischdiebstahls verdächtig sind oder fischereirechtlichen Vorschriften zuwiderhandeln, anzuhalten bzw. deren Identität festzustellen, die Aushändigung der Fischer-(Gast-)Karte sowie der Lizenz zur Prüfung zu verlangen, Fanggeräte und gefangene Fische zu kontrollieren etc.
Rechtsgrundlagen
- § 17 Niederösterreichisches Fischereigesetz (NÖ FischG)
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.