Pendlerbeihilfen/Förderungen der einzelnen Bundesländer

Die Pendlerbeihilfe soll Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer unterstützen, welche täglich oder wöchentlich von ihrem Hauptwohnsitz an ihren Arbeitsplatz pendeln müssen.

Derzeit bieten folgende Bundesländer solche Förderungen bzw. Zuschüsse an:

Land Burgenland: Fahrtkostenzuschuss

Land Kärnten: Fahrtkostenzuschuss (Abwicklung: AK Kärnten)

Land Niederösterreich: Pendlerhilfe

Land Oberösterreich: Fernpendlerbeihilfe

Land Steiermark: Pendlerbeihilfe (Abwicklung: AK Steiermark)

Letzte Aktualisierung: 07.09.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.