Online-Terminvereinbarung (BMI)

Terminbestätigung mit automatischer Erinnerung bei Behörden des Bundesministeriums für Inneres (BMI) für alle Verwaltungsangelegenheiten erhalten

Sie erhalten die Möglichkeit, einen Termin für Ihre Angelegenheit bei der Behörde des BMI zu buchen. Eine diesbezügliche Bestätigung wird Ihnen nach Abschluss der Buchung angezeigt bzw. an die von Ihnen bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt. Im Hinweis "Datenschutzinformation" im jeweiligen Anmeldeformular finden Sie Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO.

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Sicherheits- und verkehrspolizeiliche Angelegenheiten

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:

Strafregisterbescheinigung, Identitätsausweis, ID-Austria, Waffenamt, Führerscheinangelegenheiten, Vereinsangelegenheiten, Strafamts- und Strafvollzugsangelegenheiten, Pyrotechnik, Visa-Themen, Amtsärztin/Amtsarzt, Veranstaltungen

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Fremden- und grenzpolizeiliche Angelegenheiten

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden für:

Verpflichtungserklärung für Privat-, Firmen- und Vereinseinladungen

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Fremdenrechtliche Angelegenheiten

Termine können beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gebucht werden für:

Ausstellung von Konventions- und Fremdenpässen

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Fotoerfassung für eCard

Termine können bei Landespolizeidirektionen (LPD) gebucht werden, wenn Fremde ein Foto für die eCard benötigen.

Letzte Aktualisierung: 04.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Inneres

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.