Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen (Frauenbeauftragte)

Zur Unterstützung bei der Durchsetzung des Rechts auf Gleichbehandlung und für Fragen der Frauenförderung im Bund sind Gleichbehandlungsbeauftragte tätig, die von der Ressortleitung in den einzelnen Bundesministerien bestellt werden.

Weiters kann an jeder Dienststelle des Bundes mit mindestens fünf Dienstnehmerinnen eine Kontaktfrau (Frauenbeauftragte) bestellt werden, die allerdings nur für weibliche Bedienstete zuständig sind.

Gleichbehandlungsbeauftragte des Bundes und Kontaktfrauen – Frauenbeauftragte (BMFWF)

Rechtsgrundlagen

Bundesgesetz über die Gleichbehandlung im Bereich des Bundes (B-GlBG)

Letzte Aktualisierung: 22.09.2025
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.