Sonderpädagogischer Förderbedarf und Inklusion in der Volksschule

Sollte sich im Zuge der Schuleinschreibung herausstellen, dass ein Kind aufgrund einer Behinderung für einen erfolgreichen Schulbesuch eine spezielle Förderung benötigt, wird in einem Verfahren festgestellt, ob und welche spezielle Förderung das Kind benötigt.

Auch Schülerinnen/Schüler mit einem Sonderpädagogischen Förderbedarf steht der Besuch einer Volksschule in inklusiver Form offen. Eine geeignete Volksschule wird individuell, in Absprache mit den jeweiligen Bildungsdirektionen, unter Einbeziehung der Eltern gesucht.

Weiterführende Informationen

Sonderschule oder Besuch einer inklusiven Regelschule

Letzte Aktualisierung: 08.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Bildung

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.