Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP)
Die STEOP ist Teil der Bachelor- und Diplomstudien ohne Zugangsregelungen und umfasst ein Semester. Nur der positive Erfolg bei allen Lehrveranstaltungen und Prüfungen der Studieneingangs- und Orientierungsphase berechtigt zur Fortsetzung des Studiums.
Von der STEOP ausgenommen sind Humanmedizin, Zahnmedizin, andere medizinische Studien, Veterinärmedizin und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport sowie die künstlerischen Studien an den Universitäten der Künste.
Ist die STEOP nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Prüfungsantritte negativ, hat das die Zwangsexmatrikulation zur Folge. Das bedeutet wiederum, dass die Studentin/der Student den an das begonnene Studium gekoppelten Aufenthaltstitel verliert.
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.