Kindergruppen

Kindergruppen stellen eine Alternative zu institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen dar. Sie werden auf Elterninitiative und unter wesentlicher Mitarbeit der Eltern gegründet und geführt. In kleinen Gruppen – je nach Alter der Kinder sechs bis 15 Kinder – wird auf die individuellen Bedürfnisse der Kinder eingegangen.

Elternmitarbeit ist sowohl bei Organisation und pädagogischen Fragen als auch fallweise in praktischen Belangen (z.B. Essenszubereitung, Reparaturen) erforderlich.

Die Finanzierung der Kindergruppen erfolgt durch Elternbeiträge, öffentliche Förderungen und in manchen Fällen, beispielsweise für Wiedereinsteigerinnen, zum Teil durch die Kinderbetreuungsbeihilfe.

Letzte Aktualisierung: 12.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundeskanzleramt

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.