Wahl der Therapieformen

Bei der Wahl der optimalen Behandlungsform und -methode, die zum gegebenen Zeitpunkt einen realistischen Erfolg verspricht, sollten die drei Determinanten des Abhängigkeitssyndroms herangezogen werden: seelische, körperliche und soziale Abhängigkeit bzw. Situation der zu behandelnden Person.

Bei Patientinnen/Patienten mit einer guten sozialen Einbindung und/oder sozialem Netzwerk ist z.B. eine ambulante Behandlung gut möglich; hingegen ist bei Personen, die in Gruppen mit starkem Substanzmissbrauch sozialisiert sind, meist einer stationären Behandlung der Vorzug zu geben.

Letzte Aktualisierung: 16.04.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.