Wien

In Wien gibt es sowohl städtische als auch private Kleinkindergruppen.

Städtischer Betreuungsplatz: Die Anmeldung sollte am besten im November oder Dezember erfolgen, wenn der Mutterschutz oder die Karenzzeit im darauffolgenden Betriebsjahr der Kinderkrippe endet. Der Besuch der Kleinkindergruppe ist vor allem für Kinder berufstätiger Eltern vorgesehen. Bei vorzeitiger Beendigung der Karenz oder Rückkehr aus dem Mutterschutz ist die Anmeldung jederzeit möglich.

Ab Februar erhalten alle Eltern, die für September einen Platz brauchen, eine Verständigung in welcher städtischen Kinderbetreuungseinrichtung eine Betreuung für ihr Kind möglich ist. Alle Anmeldungen, die nicht für den Monat September sind, erhalten zwei Monate vor dem gewünschten Eintrittsdatum eine Verständigung.

Privater Betreuungsplatz: Die Fristen sind bei der gewählten Einrichtung zu erfragen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter dem Infotelefon der Wiener Kindergärten unter der Telefonnummer +43 1 277 55 55 (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 8 bis 12 Uhr).

Letzte Aktualisierung: 19.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.