Nachlass

Sinnverwandter Begriff: Verlassenschaft

Hinweis:

Mit 1. Jänner 2017 wurde der Begriff "Nachlass" im Gesetzestext durch den Begriff "Verlassenschaft" ersetzt.

Letzte Aktualisierung: 03.02.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion

    Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

    Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

    → BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

    Dafür benötigt wird:
       Handy-Signatur
       Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

    Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
    x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
    x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
    Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.