Allgemeines zum Zivilrecht
- Zivilrecht und Zivilverfahrensrecht
- Rechtsberatung
- Amtstage
- Berechnung von gerichtlichen Fristen
- Außergerichtliche Streitschlichtung
- Außergerichtlicher Vergleich
- Vergleich vor dem Bezirksgericht (prätorischer Vergleich)
- Ich will jemanden klagen
- Ich werde geklagt
Aktuelle Informationen über Zivilrecht, Zivilverfahrens, Rechtsberatung, Amtstage, Vergleich etc.
Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion
Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus
Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:
→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo
Dafür benötigt wird:
Handy-Signatur
Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)
Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür
ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw.
der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.