Altpapier

Folgendes wird im Altpapiercontainer entsorgt:

  • Zeitungen, Kataloge, Prospekte
  • Bücher, Hefte, Telefonbücher
  • Schreibpapier
  • Unbeschichtete Papiersäcke, Schachteln, Kartonagen
Achtung:

Verschmutzte oder fettige Gegenstände aus Papier gehören in den Restmüll. Auf keinen Fall dürfen Verbundpackungen (z.B. Milch- oder Getränkeverpackungen) im Altpapiercontainer entsorgt werden. Getränkekartons für Fruchtsäfte und Milch sollen gemeinsam mit Kunststoffverpackungen in den gelben Tonnen bzw. mit Leichtverpackungen gesammelt werden. Sonstiges Verpackungsmaterial, wie beispielsweise Styropor oder Kunststoffhüllen, müssen entfernt werden, bevor die Papierteile in den Altpapiercontainer geworfen werden.

Um in den Sammelbehältern Platz zu sparen, sollten Zeitungen gestapelt und sperrige Kartons und Schachteln vor dem Einwurf gefaltet bzw. zerkleinert werden. Papier sollte allerdings nicht in kleine Stücke zerrissen werden, da dies den Sortiervorgang erschwert.

Für die Entsorgung von Altpapier örtlich zuständig ist:

Letzte Aktualisierung: 01.01.2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft

Strafregisterbescheinigung rasch und bequem von zu Hause aus

Eine "Strafregisterbescheinigung" kann über untenstehenden Link online in wenigen Schritten beantragt werden:

→ BMI: https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/srb/public/StrafregisterAntragInfo

Dafür benötigt wird:
   Handy-Signatur
   Kreditkarte bzw. Konto (Zahlung per Kreditkarte oder eps-Überweisung)

Gilt nicht für die speziellen Bescheinigungen
x  "Strafregisterbescheinigung Kinder- und Jugendfürsorge" oder
x  "Strafregisterbescheinigung Pflege und Betreuung“.
Dafür ist jeweils eine Bestätigung der Dienstgeberin/des Dienstgebers bzw. der Organisation notwendig und kann am Gemeindeamt beantragt werden.